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Graffiti

Ärgernis oder Kunst?

Gegen Graffiti als Teil der Hip-Hop-Kultur ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden. Die Frage stellt sich allerdings von welcher Seite diese Form der Ausdrucksweise betrachtet wird. Für die Einen ist es Kunst, für die Anderen Ärgernis. Graffiti stellen jedoch für die meisten Mitbürgerinnen und Mitbüger ein Ärgernis dar. In den letzten beiden Jahren verzeichnete die Gebäudeversicherung Bern (GVB) je rund 2'500 Fälle von Vandalismus dieser Art. Gemeint sind damit „Schäden an der Gebäudehülle, die durch Einzelpersonen oder kleine Gruppen einzig mit dem Ziel, eine böswillige Sachbeschädigung zu bewirken, verursacht werden", wie es in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der GVB heisst.

Graffiti, Einzahl Graffito, steht als Sammelbegriff für thematisch und gestalterisch unterschiedlich sichtbare Elemente, zum Beispiel Bilder, Schriftzüge und sonstige Zeichen, die durch Einzelpersonen oder Gruppen im privaten und öffentlichen Raum erstellt werden. Das besondere Erlebnis besteht offensichtlich darin, dass sie zumeist anonym und ohne entsprechende Genehmigung entstehen.
Die Akzeptanz von Graffiti ist unterschiedlich geprägt. Werden sie in der öffentlichen Wahrnehmung, insbesondere die nicht genehmigten meist als Form des Vandalismus betrachtet, werden Graffiti von anderer Seite auch als Form der Kunst anerkannt.
Die Szene unterscheidet mehrere Formen. Drei davon sind besonders hervor zu heben:

 

Style-Writing
Style-Writing/Graffiti-Writing oder kurz Writing ist die mittlerweile am weitesten verbreitete Form von Graffiti und wird deswegen von der Allgemeinheit auch am stärksten wahrgenommen. Beim Writing bildet die Schrift (Buchstaben und Zahlen) das Basiselement der Bildkomposition und die Akteure (Writer) stellen an sich selbst einen künstlerischen Anspruch. Die möglichst häufige Verbreitung des Namens bzw. vielmehr des Pseudonyms eines Graffiti-Writers in Kombination mit dessen möglichst einzigartiger, innovativer und vor allem ästhetischer Gestaltung bilden die zentralen Ziele, um ein Höchstmaß an Ruhm (Fame) zu erlangen. Die Ästhetik steht aber deutlich im Vordergrund. Ein Writer, der keinen guten Style hat, erhält keine Anerkennung von anderen Szenemitgliedern, egal wie viel er malt.
Das schweizweit wohl berühmteste Beispiel von Style-Writing ist Harald Nägeli, der „Sprayer von Zürich".
Seit 1977 sprüht Harald Naegeli seine Strichfiguren auf Wände in diversen Großstädten. Wegen seiner Graffiti in Zürich wurde er 1981 zu neun Monaten Haft und 206'000 Franken Busse verurteilt. Heute ist er ein anerkannter Künstler, dessen Werke von der Stadt Zürich als schützenswert erachtet werden.
Writing steht im Gegensatz zu der gewalttätigen Gangkultur und darf nicht mit dieser verwechselt werden. Es gibt allerdings auch Writer und Crews, die exklusive Hoheitsansprüche auf ein bestimmtes Gebiet stellen und „Eindringlinge" rigoros übermalen oder teilweise sogar gewaltsam gegen diese vorgehen.

 

Gang-Graffiti
Ganggraffiti sind in den USA bereits seit den 1930er Jahren bekannt. Die Stadt Los Angeles bildet hier eine Hochburg. Im Gegensatz zum Stylewriting dient beim Ganggraffiti das Anbringen von Tags ausschließlich als gezielte Markierung des Reviers einer Gang. Die Schriftzüge fungieren hier als Warnung für andere Gangs, die auf diese Weise abgesteckten Grenzen zu überschreiten. Das Übermalen von Schriftzügen verfeindeter Gangs oder das Sprühen in einem fremden Revier gilt als Provokation, und wird teilweise bewusst eingesetzt.
Beim Ganggraffiti wird im Gegensatz zum Style-Writing nur teilweise Wert auf eine gewisse Ästhetik gelegt. Die Buchstabengestaltung ist hier stark von Frakturschriften beeinflusst. Die Buchstaben werden nicht, wie oft beim Writing üblich, schreibschriftartig miteinander verbunden. Es entstehen auch so gut wie keine aufwändig ausgestalteten, mehrfarbigen Werke wie in der Writing-Szene.

 

Ultras-Graffiti
Auch Fußball- und andere Sportfans, die meist der Ultra-Bewegung entstammen, kennzeichnen Orte, die sie besuchen, mit Graffiti. Diese sind künstlerisch eher anspruchslos und dienen der reinen Markierung. Es gibt einige Parallelen zum Ganggraffiti, da auch Fans verschiedener Mannschaften oft verfeindet sind und sich daher oft gegenseitig übermalen.
Soweit dieser kleine Exkurs in die Graffiti-Szene.
Die Entfernung unerlaubter Graffiti verursacht nebst dem Ärger zudem hohe Kosten und erfüllt nach schweizerischem Recht den Tatbestand der Sachbeschädigung nach Artikel 144 StGB.
An einem Beispiel aus dem Nordquartier wird ersichtlich welcher Aufwand für die Entfernung entsteht.
Zuerst wird das „Kunstwerk" fotografiert. Mit dem Ausdruck des Bildes geht's zum Polizeiposten im Kirchenfeld zur Erstattung der entsprechenden Anzeige. Anschliessend Rückfahrt an die Papiermühlestrasse 130 zur Einreichung der Schadenanzeige bei der Gebäudeversicherung Bern. Nun erfolgt das Telefon an den Malermeister mit der Bitte, eine Offerte für die Behebung des Schadens zu erstellen. Nach ein paar Tagen trifft das Schreiben der Gebäudeversicherung mit der Aufforderung ein, die Offerte sei doch bitte an den Schadenexperten der Versicherung für die Begutachtung einzureichen. Der Experte begutachtet, bewertet die Offerte und teilt dem Hausbesitzer mit, der Schaden könne behoben werden. Nun ist Terminsuche mit der Malerei angesagt. Gesucht und gefunden, die Schadensbehebung kann von statten gehen. Die Rechnung kann nach Abschluss der Arbeiten der Gebäudeversicherung zugestellt werden, welche dann den Betrag dem Hausbesitzer überweist. Kosten ohne die Aufwendungen des Geschädigten: ca. 3'700 Franken. Man rechne: Die Eingangs erwähnten ca. 2'500 Fälle mal die beschriebene Summe als angenommenen Durchschnittswert (ohne Anspruch auf Repräsentanz)....
Ob jemals ein Täter aufgrund der eingereichten Anzeige zur Rechenschaft gezogen werden kann, ist für den Anzeigenden in der Regel nicht bekannt. Von einer Anzeige abzusehen wäre aber falsch.

Wer gegen die ärgerlichen Sprayereien Vorsorge betreiben möchte, kann dies durch verschiedene präventive Massnahmen tun. Bei den nachfolgenden Tips handelt es sich um eine Möglichkeit im Umgang mit Graffiti. Welche Massnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, ist abzuklären. Die Tips entstammen der Homepage www.hausinfo.ch, einer Dienstleistung der GVB:

Zur Abschreckung
• Überwachungskamera (oder gute Attrappe) installieren.
• Betreffende Fassade gut beleuchten.
• Zugang zum Gelände mit einer Mauer oder einem Zaun erschweren.
• Mit einem Gärtner die Möglichkeit einer Bepflanzung der entsprechenden Fassade prüfen.

Zur einfacheren Entfernung von Sprayereien
• Schutzanstrich anbringen lassen.
• Für Eigentümer einer Liegenschaft in der Berner Innenstadt oder entlang verschiedener Hauptachsen (Info bei GVB): Zusatzversicherung «GVB Top» abschliessen und dem Verein Casa Blanca Bern beitreten.
Nach der Vandalismus-Attacke
• Allfällige Sprayereien möglichst rasch entfernen lassen.
• Bei der Polizei Anzeige erstatten.

Kehren wir zurück zum Anfang: Für die Einen ist Graffiti Kunst für die Anderen Ärgernis. Die Beantwortung der Frage „Graffiti; Ärgernis oder Kunst ?" sei jedem selber überlassen.

Autor: Thomas Ingold, Vorstandsmitglied Leist Bern Nord

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