Stellungsnahme des Leist zur Teilrevision des Schulwesen

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne nehmen wir zur vorliegenden Teilrevision des Reglements über das Schulwesen Stellung, und bedanken uns für die Mitarbeit. Da wir nicht über genügend vertieftes Fachwissen im Bildungsbereich verfügen, beschränken wir uns auf einige grundsätzliche Überlegungen.

 

 

1. Strukturreform Volksschule

 

 

1.1 Modell «Volksschulkommission»
Wir bevorzugen grundsätzlich das Modell «Volksschulkommission». Allerdings stellt sich für uns die Frage wieviel Mehrwert die Schaffung einer Volksschulkommission bringt. Die Bemerkung «Auf eine Hierarchisierung wird verzichtet» lässt auf eine wenig griffige Umsetzung in den täglichen Betrieb schliessen. Aus diesem Grund besteht die Gefahr, dass eine eher zahnlose, weitere Hierarchiestufe eingeführt wird. Darum ist für uns die Beibehaltung des Status quo die bessere Lösung.
Das neue Schulorgan «Konferenz der Schulleitungen» existiert de facto heute schon. Die Notwendigkeit ist ausgewiesen. Es stellt sich aber die Frage, warum diese Konferenz institutionalisiert werden muss. Wenn auch hier auf eine, wie vorgängig bereits erwähnt, Hierarchisierung verzichtet wird, führt dies unseres Erachtens zu einer möglichen Konfliktsituation in Bezug auf Kompetenzen. Zudem wird aufgeführt, dass so viel wie möglich vor Ort entschieden werden soll. Diesen Ansatz erachten wir als zielführend und fragen uns deshalb, warum dann eine zahnlose Zwischenstufe eingeschaltet werden sollte.

 

1.2 Modell «1 Schulkommission»
Auf den ersten Blick erscheint dieses Modell verlockend. Auf den zweiten Blick ergeben sich jedoch erhebliche Bedenken. Aus unserer Sicht berücksichtigt dieses Modell die sehr unterschiedlichen Eigenheiten, vor allem die sozialen Zusammensetzungen, der einzelnen Stadtteile zu wenig. Zudem führt dieses Modell zu einer enormen Arbeitsbelastung der Kommission, was unweigerlich zu einer Professionalisierung, oder zumindest Teilprofessionalisierung führt. Darum distanzieren wir uns von diesem Modell. Wir sind dezidiert der Meinung, dass das Milizprinzip der Schulkommissionen beibehalten werden muss.

 

1.3 Modell «Verwaltung»
Dieses Modell ist keine Alternative zu den beiden anderen, sondern lediglich eine Variante zum Modell «1 Schulkommission». Im Endeffekt geht bei dieser Variante der Milizgedanke der Schulkommissionen völlig verloren, und würde zu einem Personalmehraufwand führen. Auch hier werden die sehr unterschiedlichen Eigenheiten, vor allem die sozialen Zusammen-setzungen, der einzelnen Stadtteile zu wenig berücksichtigt. Auch dieses Modell lehnen wir ab. Wir sind, wir wiederholen uns, dezidiert der Meinung, dass das Milizprinzip der Schulkommissionen beibehalten werden muss.

 

1.4 Zusammenfassung der Sonderschulen in eine Schulleitung.
Wir befürworten diese Zusammenführung.

 

1.5 Elternräte
Die Elternräte erachten wir als wichtig. Sie sind Bindeglieder zwischen Eltern und Schule. Wir sind der Ansicht, den Elternrat nur auf Stufe Schule beizubehalten. Zudem vertreten wir die Ansicht, dass der Elternrat nicht direkt mit der Schulkommission in Kontakt stehen muss. Anliegen der Eltern sollen und müssen über den Elternrat direkt mit der Schulleitung besprochen werden. Deshalb ergibt sich auch keine Notwendigkeit, dass die Elternratspräsidentinnen und -präsidenten sich direkt mit der Direktion BSS treffen und austauschen.

Wir gestatten uns einige Gedanken zur Organisation und Effizienz der Elternräte:
Die Arbeit könnte unseres Erachtens optimiert und besser auf berechtigte Anliegen fokussiert werden. Wir schlagen deshalb vor, die Elternräte auf Stufe Schule neu zusammenzustellen. Heute hat jede Klasse ein Anrecht auf einen bis zwei Vertreter im Elternrat. Dies ergibt, je nach Schulhaus, einen kleinen mit 16 Mitgliedern (Wylergut), oder einen grossen Rat mit 70 Mitgliedern (Spitalacker). Bei einer grossen Anzahl Mitglieder bleibt erfahrungsgemäss die Effizienz auf der Strecke.
Deshalb schlagen wir folgende Strukturierung der Elternräte vor: Neu soll nicht mehr jede Klasse Anrecht auf einen bis zwei Vertreter im Elternrat haben. Sind mehrere Klassen gleicher Stufe in einem Schulhaus untergebracht, sollen nur noch eine bis zwei Personen pro Stufe im Elternrat Einsitz nehmen. Dadurch werden die Elternräte verkleinert, und ihre Arbeit im Hinblick auf Problemlösungen zum Wohl der Schülerinnen und Schüler erleichtert.

 

 

2. Tagesbetreuung

Wir begrüssen die Zusammenführung aller Tagesbetreuungseinrichtungen zu einer Schulleitung, und deren Unterstellung unter die Direktion BSS.
Aus unserer Sicht kommen allerdings die personellen Konsequenzen in Bezug auf die Pensa im vorliegenden Entwurf kaum oder gar nicht zum Ausdruck. Je nach Altersstruktur der Kinder müssen pro Tag zwei bis mehrere Personen in zwei, allenfalls drei Schichten das Tagespensum bewältigen. Dabei spielen die individuellen Teilzeitpensa der betreuenden Personen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Wir sind uns im Klaren, dass dies schon heute eine Herausforderung darstellt, möchten aber hier besonders darauf hinweisen, weil diese personellen Angelegenheiten direkt auf die Kosten einen erheblichen Einfluss haben.

 

2.1 Neue Ideen zur Tagesbetreuung
Wir schlagen vor, die Tagesbetreuung von morgens 06:00 bis abends 20:00 auszudehnen. Zieht man den vom Bundesgericht als zumutbar angesehenen einfachen Arbeitsweg von 1,5 Stunden in Betracht, und rechnet man eine Durchschnittsarbeitszeit von 8 Stunden, ergibt dies eine totale Abwesenheit eines oder beider Elternteile von bis zu 12 Stunden (inkl. Pausen). Mit einem Angebot für die Tagesbetreuung von 14 Stunden für die Kinder, wären Eltern, die auf zwei Einkommen angewiesen sind, sehr gedient.


2.1.1 Überlegungen zur Finanzierung
Wir sind der Meinung, dass die frühen Morgenstunden (06:00 – 08:00) sowie die späten Abendstunden (18:00 – 20:00) zu einem höheren Ansatz verrechnet werden sollten als die übrigen Stunden. Im Weiteren wäre die Idee zu prüfen, Spitzentage – zum Beispiel Dienstag und Donnerstag – ebenfalls mit einem höheren Ansatz zu verrechnen. Mit dieser Massnahme soll ein allzu bequemes «Abschieben» der Kinder in die öffentliche Tagesbetreuung gebremst werden. Die finanzielle Unterstützung von Familien, oder Alleinerziehenden mit kleineren Einkommen soll in angemessener Weise fortbestehen.

2.1.2 Privatisierung in der Tagesbetreuung
Wir sind der Meinung, dass für Tagesbetreuungsangebote der Stadt Bern, die über die kantonalen gesetzlichen Vorgaben und freiwillig erfolgen (zum Beispiel Ferieninseln), zwingend eine Privatisierung geprüft werden muss. Diese Leistungen sollen öffentlich ausgeschrieben werden. Wird eine Organisation oder eine Unternehmung mit der Leistungserbringung beauftragt, ist eine behördliche Überwachung unseres Erachtens unbedingt nötig.

Für Fragen und allenfalls zusätzliche Erläuterungen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 

Autor: Thomas Ingold (Präsident Leist Bern Nord)

Co-Autoren: Beat Häfeli, Martin Tanner

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