Miteigentümerschaft Wankdorf center Bern

Innenentwicklung auf dem Areal Wankdorf Center wird geprüft

 

Die Miteigentümerschaft des Wankdorf Center Bern beabsichtigt eine Weiterentwicklung der Nutzungen. Nach einer Machbarkeitsanalyse wird nun ein Gutachterverfahren durchgeführt, um verschiedene Varianten in Bezug auf Städtebau, Nutzung und Verkehr zu prüfen.

 

Das Gebiet rund um das Fussballstadion ist dank seiner zentralen Lage und der guten Erreichbarkeit ein attraktiver Standort und dementsprechend im Wachstum begriffen. Eine innere Verdichtung ist das Ziel im ESP (Entwicklungsschwerpunkt) Wankdorf, dem erfolgreichsten ESP des Kantons Bern. Dies gilt auch für das Areal der ZPP (Zone mit Planungspflicht) mit dem Stade de Suisse, der Mantelnutzung des Stadions und dem
angrenzenden Solitärgebäude. Verschiedene bauliche Optimierungen stehen seit längerer Zeit im Raum. So sind beispielsweise immer noch drei Seiten des Stadions offen. Der Wunsch das Problem des Durchzugs in den Griff zu bekommen, ist sowohl bei den Stadionbetreibern als auch bei den Fussballfans ein dauerhaftes Thema. 

 

Zudem sehen sich die Miteigentümerschaft Wankdorf Center Bern (MEG UBS und Stade de Suisse Wankdorf Nationalstadion AG) und CSL Behring seit längerer Zeit mit einem zunehmenden Bedarf an Räumlichkeiten konfrontiert und beabsichtigen eine Erweiterung der Nutzung. Von zusätzlichen Räumlichkeiten könnten die Firmen und Bildungsinstitute vor Ort profitieren. Zudem könnte beispielsweise auch eine neue Kita realisiert werden. 

 

Eine erste technische Machbarkeitsanalyse zur inneren Verdichtung auf dem Areal wurde durchgeführt, welche sowohl das Thema Windschutz als auch die Schaffung von zusätzlichen Nutzungsflächen prüfte.


Um die erkannten Entwicklungsmöglichkeiten umsetzen zu können, wird es voraussichtlich eine Anpassung der zonenrechtlichen Ordnung brauchen. Zur Klärung der Ausgangslage wird gemeinsam mit der Stadt Bern ein Gutachterverfahren durchgeführt. Dieses soll Antworten in Bezug auf die Art und das mögliche Mass der Nutzung, den Umgang mit den Aussenflächen und dem öffentlichen Raum, den Verkehr und das Mobilitätsmanagement liefern. Im Anschluss an das Gutachterverfahren wird der Gemeinderat über die Auslösung eines Planerlassverfahrens zu befinden haben. Ein Begleitgremium – bestehend aus Vertretern der
Miteigentümerschaft, dem Stadtplanungsamt, dem ESP Wankdorf, dem Kanton, Architekten, Experten und Quartiervertretern – begleitet das Verfahren. Um eine frühzeitige Partizipation der Quartierorganisationen zu ermöglichen, wurde in Zusammenarbeit mit dem Dialog Nordquartier zusätzlich eine Austauschplattform geschaffen.

 

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